Antrag Kurzberatung

Die Kurzberatungen können von den Unternehmen selbst, von Vertretern der Kammern, der L-Bank, von Institutionen der Wirtschaftsförderung oder von Steinbeis-Unternehmern unter Angabe der Beratungsthemen bei Steinbeis beantragt werden.

Die Kriterien für eine Kurzberatung sind:

  • Sitz des Unternehmens in Baden-Württemberg
  • Umsatz des Unternehmens pro Jahr unter 100 Mio. Euro bezogen auf das Vorjahr
  • Je Unternehmen eine Beratung pro Jahr
  • Antrag, Entscheidung und Beauftragung durch Steinbeis
  • Die Kurzberatung ist für die Unternehmen kostenlos
Unternehmensangaben

Angaben zum Unternehmen

Berater

Gewünschter Steinbeis-Berater

Vermittler

Vermittler

Absenden

Die von Ihnen eingegebenen Daten verwenden wir verantwortungsvoll, gemäß aktueller Datenschutzrichtlinien. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

* Pflichtfeld