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Antrag Kurzberatung
Die Kurzberatungen können von den Unternehmen selbst, von Vertretern der Kammern, der L-Bank, von Institutionen der Wirtschaftsförderung oder von Steinbeis-Unternehmern unter Angabe der Beratungsthemen bei Steinbeis beantragt werden.
Die Kriterien für eine Kurzberatung sind:
- Sitz des Unternehmens in Baden-Württemberg
- Umsatz des Unternehmens pro Jahr unter 100 Mio. Euro bezogen auf das Vorjahr
- Je Unternehmen eine Beratung pro Jahr
- Antrag, Entscheidung und Beauftragung durch Steinbeis
- Die Kurzberatung ist für die Unternehmen kostenlos