Die Steinbeis-Stiftung ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen durch kostenfreie Kurzberatungen den Zugang zu Technologie- und Wissensquellen. Umgesetzt wird die Maßnahme von der Steinbeis Beratungszentren GmbH, die den Unternehmen Kontakt zum Expertennetzwerk von Steinbeis vermittelt, umfassend berät und vielfältige Informationen zu neuen Produkten, Technologien und Verfahren bereitstellt.
Die Kurzberatungen können von den Unternehmen selbst, von Vertretern der Kammern, der L-Bank, von Institutionen der Wirtschaftsförderung oder von Leitern der Steinbeis-Unternehmen unter Angabe der Beratungsthemen beantragt werden. Die Formulare sind im Internet abrufbar. Die Kriterien für eine Kurzberatung sind:
Gisela Eggensperger
Steinbeis Beratungszentren GmbH (Stuttgart)
Nur wenige Unternehmen nutzen die ihnen zustehenden Fördermittel systematisch. Am deutlichsten wird dieses Defizit bei der Finanzierung von Innovationen. Hier schöpfen nur knapp 10% der Unternehmen die ihnen zustehenden Fördermöglichkeiten aus.
Helmut Haimerl, Leiter des Steinbeis-Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung, empfiehlt folgendes Vorgehen für ein systematisches „Fördermittelmanagement“: Am Anfang steht ein Gespräch über die relevanten Vorhaben und die Situation des Unternehmens. In der nachfolgenden Analysephase werden Ideen und Vorhaben bewertet und geeignete Förderprogramme ausgewählt. Hier sind erste Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Für innovative Projekte können mehrere Töpfe in Frage kommen. Vorgespräche mit den Projektträgern oder den Förderbanken schaffen Klarheit und vermeiden Schleifen. Die Bewertung der Optionen erfolgt im Dialog mit den Verantwortlichen. Entscheidungskriterien sind zum Beispiel die Höhe des Zuschusses oder der Zeitbedarf der prüfenden Projektträger oder Hausbanken. Wichtig ist, dass alle Beteiligten sich über die Anforderungen an die Antragstellung im Klaren sind und ihr Commitment für die eigentliche Arbeit geben.
Wesentlich ist, die für das jeweilige Programm erforderlichen Daten systematisch zu erfassen. Weitere Aufgaben in dieser Phase sind die Suche nach geeigneten Kooperationspartnern und das Treffen von Vereinbarungen. Nachforderungen des Projektträgers müssen bearbeitet werden und nach der Bewilligung sind Abrufe vorzubereiten sowie Verwendungsnachweise und Berichte zu erstellen. Der Nutzen entschädigt für dieses doch aufwändige Antragsverfahren:
Am 01.01.2012 tritt die dritte Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in Kraft und mit ihr eine Vielzahl von Modifikationen wie die Einführung einer Marktprämie für die Direktvermarktung von erneuerbar erzeugtem Strom, die den Ausbau von Speichertechnologien fördern sowie zu einem marktangepassten Betrieb von flexiblen Anlagen führen soll.
Die Neuerungen des EEG wurden in die Seminarreihe „Finanzierung Erneuerbare Energien“ des Steinbeis-Beratungszentrums Corporate Finance integriert. Seminare sind inhouse möglich oder können bei Verbänden und an ausgewählten Hochschulen besucht werden.
ruediger.vogel@stw.de
Rüdiger Vogel
Steinbeis-Beratungszentrum Corporate Finance (Stuttgart)