Quo vadis europäische Forschungsförderung?

Quo vadis europäische Forschungsförderung?

Baden-Württembergische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben erheblich von den Fördermaßnahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union profitiert. Ab dem Jahr 2014 werden sich die Unternehmen mit dem neuen Programm „Horizont 2020“ auseinandersetzen müssen. Das Programm wird einige Veränderungen bewirken, prognostizieren die Experten des Steinbeis-Europa- Zentrums, das Unternehmen bei der Antragstellung und Durchführung von EU-Forschungsprojekten sowie bei der Verwertung der Forschungsergebnisse unterstützt.

Ein Blick auf das aktuelle 7. Forschungsrahmenprogramm zeigt, dass Antragsteller aus Deutschland ihre Erfolgsquote im Laufe des Programms deutlich steigern konnten. Im Jahr 2010 war mehr als jeder vierte deutsche Antragstellende erfolgreich. Mit rund 3,6 Mrd. Euro eingeworbenen Fördermitteln liegen Antragstellende aus Deutschland im Zeitraum 2007–2011 auf Platz eins. Innerhalb Deutschlands ist Baden-Württemberg auf Rang 1 bei der Anzahl der Beteiligten (20,8%), der Höhe der EU-Zuwendungen (22,2%) und der Anzahl der Koordinatoren (26,9%).

Das Forschungsrahmenprogramm ist ein wichtiges Förderinstrument für Deutschland und im Speziellen für Baden-Württemberg. Bezogen auf Deutschland kommen 23,3% der geförderten Hochschulen, 19,9% der geförderten Forschungseinrichtungen und 24,6% der geförderten Unternehmen aus Baden-Württemberg. Als wirtschaftsstarke Region Europas und Hochlohnland ist Baden- Württemberg darauf angewiesen, die Qualität seiner Produkte ständig zu verbessern.

Damit dieses hohe Niveau gehalten werden kann, sind permanente Investitionen in Forschung und Entwicklung erforderlich. Die EU-Förderung ermöglicht es Unternehmen, die finanziellen Risiken, mit denen eine Entwicklung im Vorfeld der kommerziellen Nutzung einhergeht, abzufedern. Die durch das Forschungsrahmenprogramm geförderten, transnationalen Kooperationen bieten unserem exportstarken Bundesland größere Mög- lichkeiten, den Zugang zu ausländischen Märkten zu finden oder ihre Position auf diesen auszubauen und zu stärken. Eine Kontinuität in der europäischen Forschungsförderung ist daher von Landesebene gewünscht, das Steinbeis-Europa-Zentrum vertritt diese Position in zahlreichen Gremien der Europäischen Kommission und wirkt aktiv am Politikdialog über die zukünftige Innovations- und Forschungspolitik der EU mit. Ein Anliegen des Steinbeis-Europa-Zentrums ist es, kleine und mittlere Unternehmen stärker in die Forschungsprogramme der Europäischen Union zu bringen.

Das geplante Programm „Horizont 2020“ ist ein wichtiger Pfeiler der Innovationsunion, eine von sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, mit der Europas weltweite Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden soll. „Horizont 2020“ bündelt erstmalig bisher getrennte Aktivitäten, wie das Forschungsrahmenprogramm, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und das Europäische Institut für Innovation und Technologie. Damit verspricht sich die Europäische Kommission ein besseres Ineinandergreifen der Förderinstrumente.

Das Steinbeis-Europa-Zentrum fordert Unternehmer, Forscher und Wissenschaftler auf, die Chancen der aktuellen Fördermöglichkeiten im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU auszuschöpfen. So wird die EU im Verlauf des Jahres 2012 zu Projekteinreichungen in folgenden Technologiebereichen aufrufen: zu Transport, Nano- und Mikrotechnologien, Werkstoffe/Materials, Produktion, Medizin, Umwelt, Ernährung und Lebensmittel. Die Projektleiter am SEZ stehen für eine kostenfreie Intensivberatung zur Verfügung.

Horizont 2020 (Budget 80 Mrd. Euro)

Teil I: Wissenschaftsexzellenz
• Europäischer Forschungsrat
• Künftige und neu entstehende Technologien
• Marie-Curie-Maßnahmen
• Forschungsinfrastrukturen

Teil II: Führende Rolle der Industrie
• Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien
• Zugang zur Risikofinanzierung
• Innovation in KMU

Teil III: Gesellschaftliche Herausforderungen
• Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
• Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft
• Sichere, saubere und effiziente Energie
• Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr
• Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
• Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

Teil IV: Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

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